Rehabilitationssport nach §44 SGB IX

Rehabilitationssport dient dem Ziel, die Patienten auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft wieder einzugliedern. Es ist hierbei gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet von den Rehabilitationsträgern (u.a. Krankenkassen) finanziert. Als Fachübungsleiter für Orthopädie, Lungensport, Herzsport, Post-COVID wurde ich beim Deutschen Behinderten- und Rehabilitationssportverband Rheinland-Pfalz  geprüft und zertifiziert.